Unterkunft & Rückzug
Räume für Aufenthalt, Ruhe und persönliche Rückzugsmöglichkeiten.
Wohnen bezeichnet im Landguth die Bedingungen, unter denen Aufenthalt, Unterkunft, Rückzug und gemeinschaftlich genutzte Räume sinnvoll mit Versorgung, Landschaft und den übrigen Lebensfunktionen verbunden werden.
Wohnen ist im Landguth nicht nur die Bereitstellung einer Unterkunft. Entscheidend ist, welche Voraussetzungen einen verlässlichen Aufenthalt ermöglichen und wie Wohnen mit Versorgung, Arbeit, Bildung, Freizeit und Landschaft zusammenwirkt.
Räume für Aufenthalt, Ruhe und persönliche Rückzugsmöglichkeiten.
Wege, Sanitär-, Aufenthalts- und Gemeinschaftsbereiche, soweit sie für die jeweilige Nutzung erforderlich sind.
Wasser, Energie, Wärme, Ernährung und weitere Grundvoraussetzungen werden nicht vom Wohnen getrennt betrachtet.
Wohnen soll sich in die vorhandenen räumlichen, landschaftlichen und betrieblichen Zusammenhänge einordnen.
Wohnen setzt Versorgung voraus und berührt zugleich Arbeit, Bildung und Freizeit. Die Lebensfunktion beschreibt deshalb keinen isolierten Gebäudetyp, sondern einen funktionalen Zusammenhang.