Unterkunft kann nicht unabhängig von ihren Versorgungsbedingungen betrachtet werden. Selbst einfache Aufenthaltsformen benötigen definierte Lösungen für die jeweils erforderlichen Grundbedürfnisse.
Umgekehrt bestimmt die Art des Wohnens, welche Versorgungsleistung tatsächlich benötigt wird. Deshalb werden beide Lebensfunktionen gemeinsam, aber nicht begrifflich vermischt betrachtet.
