Die Kategorie Wohnen dient zunächst der funktionalen Einordnung. Sie unterscheidet nicht automatisch zwischen Gastaufenthalt, zeitweiliger Unterbringung oder einer anderen Wohnform.
Welche Dauer und Rechtsform für ein konkretes Vorhaben zulässig und vorgesehen sind, muss aus dessen eigenem Planungs-, Genehmigungs- und Betriebsstand hervorgehen.
