Die Lebensfunktion Wohnen ist weiter gefasst als eine einzelne Unterkunftsform. Sie kann zeitweilige Beherbergung, Rückzugsräume und gemeinschaftlich genutzte Aufenthaltsbereiche einschließen.
Eine konkrete Unterkunft wird erst dann als vorhandenes oder freigegebenes Angebot beschrieben, wenn ihr tatsächlicher Projekt- und Betriebsstatus dies trägt.
