Wohnen wird im Landguth als Lebensfunktion verstanden. Dazu gehören Unterkunft und Rückzug ebenso wie die Voraussetzungen, die einen verlässlichen Aufenthalt ermöglichen.
Die Kategorie sagt für sich allein noch nichts über eine bestimmte Bauform, Dauer oder rechtliche Nutzungsform aus. Entscheidend ist der konkrete Zusammenhang mit Versorgung, Landschaft, Betrieb und den übrigen Lebensfunktionen.
