Naturaufenthalt
Landschaft und Wege können Aufenthalt, Beobachtung und ruhige Erholung ermöglichen.
Freizeit umfasst Aufenthalt, Erholung und Aktivitäten, die aus Landschaft, Kultur, Gemeinschaft und den dafür geeigneten Einrichtungen entstehen. Sie bleibt in die übrigen Funktionen des Landguths eingebunden.
Freizeit wird nicht als abgetrennter Erlebnisbereich verstanden. Angebote entstehen aus dem Ort, seiner Landschaft, seinen Wegen, kulturellen Formaten und geeigneten gemeinschaftlichen Nutzungen.
Landschaft und Wege können Aufenthalt, Beobachtung und ruhige Erholung ermöglichen.
Geeignete Flächen und Angebote können Bewegung und gemeinschaftliche Aktivitäten aufnehmen.
Kulturelle und gemeinschaftliche Formate können vorhandene Räume und Infrastruktur mitnutzen.
Freizeit umfasst ebenso Ruhe, Aufenthalt und bewusste Distanz vom beschleunigten Alltag.
Freizeit nutzt Landschaft und gemeinsame Infrastruktur, erzeugt aber zugleich Anforderungen an Versorgung, Betrieb, Wege und Schutz. Deshalb wird sie mit den übrigen Lebensfunktionen zusammen geplant.