Ob eine Aufgabe Fachkunde, Einweisung, Aufsicht, Befähigungsnachweis oder eine andere Freigabe verlangt, muss für die konkrete Tätigkeit geprüft werden.
Wunschprofil und tatsächliches Einsatzprofil bleiben deshalb getrennt. Interesse an einer Tätigkeit ist keine automatische Einsatzfreigabe.
