Der Begriff Volunteer bezeichnet im LANDGUTH zunächst freiwillige Mitwirkung in einem konkret abgestimmten Aufgabenbereich.
FÖJ und BFD haben eigene formale Voraussetzungen und werden deshalb nicht mit dem allgemeinen Volunteer-Weg vermischt. Sollte das LANDGUTH später einen solchen Weg eröffnen, wird er ausdrücklich als eigener Status geführt.
