Die Unterkunftsfrage wird bewusst getrennt vom eigentlichen Interesse erfasst. So kann früh sichtbar werden, ob ein Einsatz nur mit Unterkunft möglich wäre.
Aus der Angabe „Unterkunft benötigt“ entsteht noch keine Zusage. Verfügbarkeit, Zeitraum, betriebliche Voraussetzungen und die jeweils tatsächlich nutzbare Infrastruktur müssen gesondert geklärt werden.
BezugM17
