Eine Bescheinigung soll nur das bestätigen, was tatsächlich stattgefunden hat. Zeitraum, Aufgaben und gegebenenfalls dokumentierte Lern- oder Tätigkeitsbereiche müssen deshalb nachvollziehbar sein.
Eine Bewerbung oder bloße Interessenangabe reicht dafür nicht aus. Die Bescheinigung entsteht erst aus einem real durchgeführten und dokumentierten Einsatz.
