LANDGUTH › Versorgungsstufen Ökonomische Siedlungslogik
Sieben Versorgungsstufen. Ökonomische Siedlungslogik meint nicht Siedlungspolitik. Sie beschreibt, wie Fläche, Versorgung, Arbeit und Infrastruktur nach funktionalen und wirtschaftlichen Zusammenhängen geordnet werden. Die sieben Versorgungsstufen zeigen sachliche Abhängigkeiten vom Standort bis zur Aufnahme von Gästen. Sie sind keine Chronologie und keine starre Baufolge; mehrere Stufen können parallel vorbereitet werden, solange ihre Voraussetzungen offen benannt bleiben.
Versorgungsstufe 1
Natürliche Lebensgrundlagen Der Standort steht vor seiner Nutzung: Wald, Gewässer, Wasserrückhalt und Biotopentwicklung werden gemeinsam betrachtet, fachlich aber getrennt beurteilt. M01–M04 · Vertiefen
Versorgungsstufe 2
Erzeugung & Bewirtschaftung Erzeugung entsteht aus Standort, Arbeit und Pflege. Pflanzenbau, Boden, Tierhaltung und Bestäuber hängen voneinander ab und werden deshalb gemeinsam geplant, fachlich aber getrennt beurteilt. M05–M09 · Vertiefen
Versorgungsstufe 3
Verarbeitung & Vorrat Erzeugung wird dauerhaft nutzbar, wenn Rohstoffe verarbeitet, haltbar gemacht und gelagert werden können und Reststoffe sinnvoll weiterverwendet werden. M10–M11 · Vertiefen
Versorgungsstufe 4
Handwerk & Infrastruktur Ein Betrieb braucht mehr als Anlagen: Er braucht Menschen, die Werkzeuge, Gebäude und Technik verstehen, nutzen, warten und reparieren können. M12–M13 · Vertiefen
Versorgungsstufe 5
Wissen & Können Ein dauerhaft funktionierender Ort muss Wissen nicht nur besitzen. Er muss Beobachtung, Erfahrung und Können so dokumentieren und vermitteln, dass andere verantwortlich damit weiterarbeiten können. M14 · Vertiefen
Versorgungsstufe 6
Gemeinschaft & Organisation Gemeinschaft trägt einen Betrieb erst dann dauerhaft, wenn Aufgaben, Zuständigkeiten, Übergaben und Entscheidungen klar organisiert sind. M15 · Vertiefen
Versorgungsstufe 7
Gäste aufnehmen & versorgen Gäste stehen am Ende der sieben Versorgungsstufen. Aufenthalt und Beherbergung bauen auf einem funktionierenden Ort auf und dürfen Landwirtschaft und Natur nicht zur Kulisse machen. M16–M17 · Vertiefen